Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland
Der Gesetzesentwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland ist in die parlamentarische Beratung gegangen. Wesentliche Regelungen betreffen die Verlängerung der Sperrzeiten von derzeit 03:00 – 06:00 Uhr auf 03:00 – 09:00 Uhr und die Erhöhung des Mindestabstands zwischen Spielhallen von 250 Metern auf 500 Meter für…