Amtsgericht Leverkusen: Az. 26 C 346/18 – Urteil vom 19. Februar 2019: Automatisiertes Verfahren ist keine Rechtfertigung für Kredit- und Finanzin¬stitute für die Nichteinhaltung des Verbots an der Mitwirkung von Zahlungen bezüglich illegalem Glücksspiel
Bei der Klägerin handelt es sich um ein Kreditkartenunternehmen, deren Produkt Mastercard weltweit eingesetzt wird. Zwischen den Parteien wurde ein Kreditkartenvertrag mit einem Verfügungsrahmen von 800 Euro unter Einbeziehung der AGB für Kreditkarten der Klägerin geschlossen. Nach erfolglosen Zahlungsforderungen kündigte die Klägerin den Vertrag und beauftragte ein Inkassounternehmen. Die Karte des Beklagten wurde zur Zahlung…