Überreguliert, unsystematisch und inhaltsleer
Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Eckpunktepapier Internet (Robert Schippel) Seit fünf Jahren regelt das Eckpunktepapier Internet die Einzelfallausgestaltung für eine Ausnahme vom strikten Internetverbot nach § 4 Abs. 5 GlüStV. Die Systematik der Öffnungsklausel hat sich nicht bewährt. Das Eckpunktepapier Internet mit Stand 2016 gibt auf fünf Seiten Handlungsvorgaben für Erlaubnisinhaber von Online-Angeboten nach dem…