Geldspielgeräte nach der technischen Richtlinie 5.0: Kanalisierungszweck verfehlt
von Manfred Stoffers “Den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken”, ist das zentrale Ziel des Glücksspielstaatsvertrages (§1). Der ausdrückliche Hinweis auf die triebhafte Natur des Glücksspiels zeigt Ziel und Grenzen der gesetzlichen Regulierung auf. Dieser natürliche Antrieb, den der…