Verfahrensweisen im Glücksspielstaatsvertrag beanstandet
Keine Anwendung mehr in Bayern (Thomas Beyer, Redaktion Glücksspielwesen) Der Bayerische Verfassungsgerichtshof beanstandet das Verfahren zur Neufestlegung der Anzahl von Sportwetten-Konzessionen nach § 4 a Abs. 3 Satz 2 GlüStV sowie das Verfahren zur Festlegung der Anzahl der Wettvermittlungsstellen in Bayern nach Artikel 8 Nr. 5 Alt. 2 AG GlüStV. Die Werberichtlinie nach § 5…
