Berlin tritt Verfassungsbeschwerde bei
Der Berliner Senat hat am 8. September beschlossen, dem Verfahren gegen das Berliner Spielhallengesetz rechtlich beizutreten. Hintergrund ist die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht von Vertretern der Spielhallenbranche. Der Beitritt zum Verfahren ist nötig, damit Berlin als Verfahrensbeteiligter das Gesetz in Karlsruhe mit eigenen Schriftsätzen oder eigenen Anträgen verteidigen kann. Bayern und das Saarland, die ebenfalls…