Bestandsschutz im Auswahlverfahren
OVG Hamburg bestätigt Hamburger Regelung zum Vorrang älterer Bestandsspielstätten Von Georg Lütter Seit Ablauf der Übergangsfrist am 30. Juni 2017 sind Verwaltung und Gerichte mit der Lösung der Konflikte befasst, die aus der vom Glückspielstaatsvertrag (GlüStV) geforderten Beschränkung auf eine Spielhalle je Spielhallenstandort resultieren (Verbot von Mehrfachkonzessionen). In Hamburg muss zwischen den Spielhallen ein Mindestabstand…